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ORGANISATIONSBESCHRIEB 

Der vorliegende Organisationsbeschrieb wurde am 28.06.2018 von der Gesamtschulbehörde Kloten (GSB) genehmigt mit Gültigkeit ab 01.08.2018 und ersetzt alle vorherigen Organisationsbeschriebe und Reglemente. Er erläutert die Aufbau- und Ablauforganisation der Berufswahlschule, gestützt auf folgende übergeordnete Gesetze und Erlasse:

  • Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom 13.12.2002
  • Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19.11.2003 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) vom 14.01.2008
  • Verordnung zum EG BBG (VEG BBG) vom 08.07.2009
  • Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungs-jahre vom 09.12.2013
  • Verordnung über die Anforderungen an Lehrpersonen in Berufsvorbereitungsjahren vom 16.06.2014
  • Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG) vom 24.11.2010
  • Gemeindeordnung der Stadt Kloten
  • Mitarbeiterverordnung der Stadt Kloten
  • Geschäftsordnung der Schule Kloten
  • Partnervertrag zwischen der Stadt Kloten und der Partnergemeinde Opfikon-Glattbrugg über die Beteiligungan der Berufswahlschule Kloten vom 07.12.2010.Die Berufswahlschule wird durch die Schule Kloten und die Schulgemeinde Opfikon getragen. Sie wird durch die Kommission Berufswahlschule (KOBWS) strategisch geführt. Die Kommission untersteht der Aufsicht der Schulbehörde Kloten. Die operative und personelle Führung ist in die Organisation der Schule Kloten eingebunden und es gilt die Geschäftsordnung der Schule Kloten.

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